Beratung im Rahmen jugendrichterlicher Weisungen
Dieses Angebot wendet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die im Kontext mit Betäubungsmitteln auffällig geworden sind. Die Zuweisung erfolgt über die Jugendgerichtshilfe gemäß § 10 Jugendgerichtsgesetz.
Wir bieten:
- Informationsvermittlung im Einzel-und Gruppensetting
- Motivation zur aktiven Mitarbeit
- Aufbau von Problembewusstsein
- Förderung von Veränderungsbereitschaft
- Vermittlung in weitergehende Hilfen
- FRED, „CANDIS - Modulare Kurzintervention bei Cannabisstörungen “
Ihre Ansprechpartner/innen:
Thomas Rehbein
Telefon: | 0202 / 697581-13 |
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Patrick Busch
Telefon: | 0202 / 697581-19 |
E-Mail: |
Mareike Gerhards
Telefon: | 0202 / 697581-14 |
E-Mail: |